Für die Förderung gibt es keine Förderbescheide mehr, sondern Fördervereinbarungen. Außerdem neu ist das Mittelanforderungsverfahren, bei dem die Gelder schneller und in kürzeren Zeitabschnitten zur Zuteilung kommen. Die EU hat zudem eine Entbürokratisierung angedacht mit dem Vorstoß, bei Projekten unter 200.000 EUR nur noch Kostenpauschalen anzuwenden. In diesem Fall können nur Personal- und Honorarausgaben angegeben werden. ITSI berechnet dann automatisch die Rest-kostenpauschale von 40 % der angegebenen Ausgaben. Damit sind alle anderen anfallenden Kosten abgegolten.
Betragen die Gesamtausgaben des Projektes 200.000 EUR oder mehr, wird nach dem Realkostenprinzip abgerechnet. Es können dann alle vorgegebenen Ausgabenpositionen angegeben werden.
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die EU KOM zukünftig noch mehr auf den EU-Mehr-wert bei der Antragstellung schauen wird. Bitte berücksichtigen Sie dies bereits bei der Formulierung Ihrer Antragstellung.