An dieser Stelle finden Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache zu Inhalt und Navigation der Webseite sowie zu den Aufgaben des Inneren Sicherheitsfonds.
Filme in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Navigation auf der Webseite
Der nachfolgende Film erklärt Ihnen die Navigation auf unserer Internetseite.
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Textversion
Die Navigation auf dieser Internetseite
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Inneren Sicherheitsfonds, kurz ISF.
In diesem Film möchten wir Ihnen die Inhalte dieser Internetseite vorstellen.
Oben links sehen Sie das Logo des Bundeskriminalamts, kurz BKA. Mit einem Klick auf das Logo gelangen Sie wieder zurück auf der Startseite. Oben rechts sehen Sie die Servicenavigation. Hier haben Sie unter anderem Zugriff auf Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Unterhalb dessen befinden sich folgende Hauptmenüpunkte: „Über den ISF“, „Förderperiode 2021-2027“, „Förderperiode 2014-2020“, „Der Weg zur Förderung“, „Infothek“, „Kontakt“ und „Suche“. Mit einem Klick auf den jeweiligen Punkt öffnen sich Untermenüpunkte.
Unter dem Menüpunkt „Über den ISF“ erhalten Sie Informationen zu „Innenfonds“, Was der ISF ist und über die Ziele des ISFs.
Die Förderperioden geben zum Beispiel Auskunft über das „Nationale Programm“, „rechtliche Grundlagen“ oder auch „Förderschwerpunkte“.
Im Punkt „Der Weg zur Förderung“ erhalten Sie eine Übersicht, an wen sich die Förderung richtet, Informationen zum Antragsverfahren und zum Bewilligungsverfahren.
In der Infothek gibt es Informationen zu FAQ, Weiterleitungen zu Links, Downloads und zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Punkt „Kontakt“ gibt Informationen zur telefonischen und postalischen Kontaktmöglichkeit, sowie ein Kontaktformular.
Bei dem Lupensymbol handelt es sich um eine Suchfunktion.
Unterhalb der Hauptnavigation und dem Bühnenbild befindet sich der Bereich „Aktuelle Meldungen“. Dort werden interessante Informationen im Zusammenhang mit den ISF-Projekten angezeigt.
Darunter werden die Themengebiete, die in der Hauptnavigation enthalten sind, nochmal optisch in verschiedenen Kacheln dargestellt. Es handelt sich hierbei um einen weiteren Einstieg in die verschiedenen Themenbereiche.
Ganz unten im Fußbereich gelangen Sie zum „Inhaltsverzeichnis“, zur „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die weitere Unterpunkte beinhaltet, wie z.B. das Melden einer Barriere, zum „Impressum“, „Datenschutz“ und zur „Suche“.
Wir hoffen, Ihnen die Seite gut vorgestellt zu haben und würden uns freuen, Sie häufiger hier begrüßen zu können.
Inhalt der Webseite
Der nachfolgende Film erklärt Ihnen den Inhalt auf unserer Internetseite.
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Der Innere Sicherheitsfonds - ISF
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Inneren Sicherheitsfonds, kurz ISF.
In diesem Video möchten wir Ihnen einen Überblick über den Inneren Sicherheitsfonds und die Aufgaben des ISF geben.
Der ISF ist einer von drei sogenannten „Innenfonds“, die von der Europäischen Kommission in Brüssel bereitgestellt werden, um sicherheitsrelevante Bereiche zu fördern. Neben dem ISF gibt es den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie der Bereich für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Border Management and Visa Instrument, BMVI).
Die Zuständigkeiten für die Verwaltung dieser Fonds sind folgendermaßen aufgeteilt:
Der AMIF wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet und unterstützt Maßnahmen im Bereich Asyl, Migration und Integration.
Das BMVI liegt in der Verantwortung der Bundespolizei und fokussiert sich auf Projekte zur Grenzverwaltung und Visumpolitik.
Der ISF wird durch das Bundeskriminalamt (BKA) verwaltet und konzentriert sich auf die innere Sicherheit.
Finanzierung und Förderperioden
Der ISF wird in sogenannten Förderperioden von der Europäischen Kommission mit finanziellen Mitteln ausgestattet. Die Förderungen dienen dazu, die innere Sicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Dieses Ziel soll durch eine Verbesserung des gegenseitigen Informationsaustausches, einer Optimierung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie einer Stärkung der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorhandenen Kapazitäten erfolgen. Der ISF unterstützt hierzu eine Vielzahl von Projekten, die auf Prävention, Schutz und Unterstützung der Sicherheitsbehörden abzielen.
In der aktuellen Förderperiode, die von 2021 bis 2027 läuft, stellt die Europäische Kommission dem ISF in Deutschland insgesamt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden gezielt in Projekte investiert, die zur Erhöhung der inneren Sicherheit beitragen. Zum jetzigen Zeitpunkt, also in der Mitte dieser Förderperiode, laufen bereits etwa 60 Projekte, die durch den ISF unterstützt werden.
Projekte und Ziele des ISF
Die Projekte, die vom ISF gefördert werden, umfassen ein breites Spektrum an Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung organisierter Kriminalität, die Verbesserung der Cybersicherheit, der Schutz kritischer Infrastrukturen und die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden. Der ISF trägt so aktiv dazu bei, die Sicherheit und Stabilität in Deutschland und der Europäischen Union zu stärken.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen Überblick über unsere Aufgaben und Tätigkeiten verschaffen konnten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der nachfolgende Film erklärt Ihnen die Erklärung zur Barrierefreiheit.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundeskriminalamt ist bemüht, diesen Webauftritt – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät – im Einklang mit § 12b BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.innerersicherheitsfonds.de des Bundeskriminalamtes.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.08.2024 aufgrund eines Wechsels des Content-Management-Systems (Government Site Builder 11), erstellt. Alle enthaltenen Module des GSB 11 sind barrierefrei entwickelt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um ältere Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten, beziehungsweise die Inhalte im HTML-Format bereitzustellen.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie am entsprechenden Beschreibungstext. Nicht barrierefreie Dateien sind mit dem Text "Datei ist nicht barrierefrei", barrierefreie/barrierearme Dateien mit dem Text "Datei ist barrierefrei/barrierearm" gekennzeichnet.
Sollten Sie Inhalte aus Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Feedback und Kontaktangaben
Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Eine Verlinkung zum Kontaktformular finden Sie hier: https://innerersicherheitsfonds.de/kontakt-1.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Bundeskriminalamt
Redaktion Internet
Referat IZ 22
65173 Wiesbaden
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901