Die Programmverwaltung des ISF Deutschland liegt in der Verantwortung der ISF Verwaltungsbehörde. Die Prüftätigkeiten der Prüfbehörde beziehen sich demnach in erster Linie auf die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten der ISF Fondsverwaltung, die durch das Verwaltungsbehörde ausgeübt werden.
Die Aufgaben der Prüfbehörde sind die Durchführung von Systemprüfungen, Vorhabenprüfungen und Prüfungen der Rechnungslegung unter Beachtung international anerkannter Prüfstandards.
Die Prüfungsergebnisse werden der Europäischen Kommission in einem jährlichen Kontrollbericht mitgeteilt, darüber hinaus erstellt die Prüfbehörde einen Bestätigungsvermerk unter Einbezug der folgenden Elemente:
- Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungslegung,
- Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben in der bei der Kommission eingereichten Rechnungslegung und
- effektive Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems
Erst nach dem unabhängigen Urteil der ISF Prüfbehörde wird die Europäische Kommission den durch die Verwaltungsbehörde gestellten Zahlungsantrag bearbeiten.
Die doppelte Kontrolle, bestehend aus den durchgeführten Kontrollen der Verwaltungsbehörde in erster Instanz sowie den Prüftätigkeiten der Prüfbehörde in zweiter Instanz, dienen dem Schutz des EU-Haushaltes. Eine Abrechnung nicht förderfähiger Gelder gegenüber der Europäischen Kommission soll auf diesem Wege verhindert bzw. das Risiko dafür minimiert werden.
Die Prüfbehörde wird ihrerseits direkt von der EU-Kommission (DG Migration and Home Affairs) geprüft.
Gesetzliche Grundlagen für die Prüfbehörde:
- Artikel 71 Abs. 1) der Dachverordnung (EU) Nr. 2021/1060
- Artikel 77 Abs. 1) und 2) der Dachverordnung (EU) Nr. 2021/1060