Im Hinblick auf die Förderschwerpunkte wurden die aktuellen Herausforderungen im Bereich Sicherheit berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die zunehmende Internationalisierung von Kriminalität (OK), die technische Aufrüstung in der Kriminalitätsentwicklung und die zunehmende Cyberkriminalität. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der ISF durch andere Finanzierungsinstrumente auf europäischer, nationaler und regionaler ergänzt wird, ergeben sich für die Förderperiode 2021-2027 folgende Förderziele:
- Verbesserung und Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen und in den zuständigen Behörden und den einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie ggf. mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
(Artikel 3 Abs. 2a ISF-VO) - Verbesserung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Maßnahmen zwischen den zuständigen Behörden in Bezug auf Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension
(Artikel 3 Abs. 2b ISF-VO) - Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und Radikalisierung sowie zur Bewältigung sicherheitsrelevanter Vorfälle, Risiken und Krisen, unter anderem durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den zuständigen Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Zivilgesellschaft und privaten Partnern in verschiedenen Mitgliedstaaten
(Artikel 3 Abs. 2c ISF-VO)