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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundeskriminalamt ist bemüht, diesen Webauftritt – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät – im Einklang mit § 12b BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.innerersicherheitsfonds.de des Bundeskriminalamtes.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.08.2024 aufgrund eines Wechsels des Content-Management-Systems (Government Site Builder 11), erstellt. Alle enthaltenen Module des GSB 11 sind barrierefrei entwickelt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten, beziehungsweise die Inhalte im HTML-Format bereitzustellen.

Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie am entsprechenden Beschreibungstext. Nicht barrierefreie Dateien sind mit dem Text "Datei ist nicht barrierefrei", barrierefreie/barrierearme Dateien mit dem Text "Datei ist barrierefrei/barrierearm" gekennzeichnet.

Sollten Sie Inhalte aus Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Zum Kontaktformular

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Bundeskriminalamt
Redaktion Internet
Referat IZ 22
65173 Wiesbaden

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per: